Haftung
Als freiberuflich Tätiger oder als Arzt stellt vor allem die Absicherung vor Schadenersatzverpflichtungen ein essentielles Risiko dar. Die Haftpflichtversicherung für Freiberufler ersetzt Schäden, die durch die eigene Tätigkeit einem Dritten zugefügt wurde. Ebenso übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen privatrechtlichen Inhalts eines Dritte. Aus diesem Grund wird die Haftflichtversicherung auch als passive Rechtsschutzversicherung bezeichnet. In einzelnen Fällen gibt es auch eine gesetzliche Pflicht, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.
Leider wird diese Thema in der Praxis öfters unterschätzt. Besonders wichtig für die richtige Absicherung ist die genaue Definition der Tätigkeit die durchgeführt wird. Wurde dies nicht genauestens dem Versicherer vor Vertragsabschluss vorgelegt, gibt es im Schadenfall ein böses Erwachen.
Auch die richtige Wahl der Versicherungssumme stellt ein Problem dar. Versicherungen die vor einer langen Zeit abgeschlossen wurden und bei denen die Versicherungssumme nicht angepasst wurde, können im Falle eines Schadens nicht ausreichen und dann wird die Privatpersonen herangezogen. Wir beraten Sie gerne über die richtige Wahl der Absicherung.
Sollten Sie Interesse an einem persönlichen Termin haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter sehr gerne zur Verfügung.
Heute ist es nicht immer einfach, Landwirt zu sein. Schwankende Preise, zunehmende Wetterkapriolen und dergleichen begleiten den Alltag. Gut zu wissen, dass ich mich immer auf meinen Versicherungsmakler verlassen kann
Herr Übleis, Landwirt aus Schwanenstadt